WACKER will Beteiligung an Siltronic reduzieren

  • BESCHLEUNIGTES BOOKBUILDING-VERFAHREN GESTARTET
  • PREISFESTSETZUNG UND ZUTEILUNG FÜR DEN 15. MÄRZ ERWARTET
  • WACKER BLEIBT WESENTLICHER AKTIONÄR MIT EINEM ANTEIL VON ÜBER 30 PROZENT

München, 14.03.2017

Der WACKER-Konzern („WACKER“) will seine Beteiligung an der Siltronic AG („Siltronic“) reduzieren. Dazu wurde heute nach Börsenschluss ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren gestartet. Preisfestsetzung und Zuteilung sind für den 15. März 2017 vorgesehen. Wie marktüblich verpflichtet sich WACKER gegenüber den die Transaktion begleitenden Banken Citi, Commerzbank und Credit Suisse , in den nächsten 180 Tagen keine weiteren Siltronic-Aktien abzugeben.

Der Anteil von WACKER an Siltronic liegt inzwischen bei 51,8 Prozent. Auch nach Abschluss dieser Transaktion bleibt WACKER ein wesentlicher Aktionär von Siltronic mit einem Anteil von über 30 Prozent.

„Der Aktienkurs von Siltronic ist in den letzten zwölf Monaten stark gestiegen und notiert erheblich über dem Emissionspreis von 30 € zum Börsengang im Juni 2015“, sagte Rudolf Staudigl, Vorstandsvorsitzender der Wacker Chemie AG. „In Verbindung mit dem günstigen Marktumfeld der Halbleiterbranche eröffnet sich für uns die Gelegenheit, die Beteiligung von WACKER an Siltronic deutlich abzubauen und damit wie geplant in die Minderheit zu gehen.“

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren. Die Wertpapiere sind bereits verkauft worden. Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Hierin erwähnte Wertpapiere sind nicht und werden auch in der Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des Securities Act registriert. Wenn ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden würde, würde dieses mittels eines Wertpapierprospekts, den Investoren erhalten könnten, durchgeführt. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie Finanzinformationen, enthalten. Es fand und findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen, die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

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