Fragen & Antworten – Hauptversammlung 2024
Organisatorisches
Wann und wo findet die nächste Hauptversammlung statt?
Unsere nächste Hauptversammlung findet am 8. Mai 2024 statt und beginnt um 10:00 Uhr (MESZ)
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung stattfinden.
Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete und legitimierte Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können sich im Wege der elektronischen Kommunikation über ein passwort-geschütztes Aktionärsportal unter der Internetadresse www.wacker.com/hauptversammlung zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen. Wie Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Zugang zum passwortgeschützten Aktionärsportal erhalten, ist nachfolgend im Abschnitt „Aktionärsportal“ beschrieben.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung.
Besteht die Möglichkeit an der Hauptversammlung via Internet teilzunehmen?
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird am 8. Mai 2024 ab 10.00 Uhr (MESZ) für ordnungsgemäß angemeldete und legitimierte Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten live im Internet über das passwortgeschützte Aktionärsportal mit Bild und Ton übertragen. Wie Aktionäre und ihre Bevollmächtigten Zugang zum Aktionärsportal erhalten, ist unter “Aktionärsportal“ beschrieben.
Wie lange dauert die Hauptversammlung?
Die Dauer der Hauptversammlung ist abhängig von der Anzahl der Redebeiträge und der durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zu beantwortenden Fragen der Aktionäre und ihrer Vertreter und kann daher nicht im Voraus festgelegt werden.
In welcher Sprache wird die Hauptversammlung abgehalten?
Die Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten.
Wie sieht der zeitliche Ablauf der Hauptversammlung aus?
Die Hauptversammlung beginnt um 10:00 Uhr. Ab 30 Minuten vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung (d.h., ab 9:30 Uhr (MESZ)) wird im Aktionärsportal unter der Internetadresse www.wacker.com/hauptversammlung ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können.
Die komplette Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Einladung.
Teilnahme/Einladung/Anmeldung/Aktionärsportal
Wer ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt?
Die Hauptversammlung ist eins von drei Organen einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär selbst an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Besitz von WACKER-Aktien zum Zeitpunkt des Nachweisstichtags („Record Date“), dem 16. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), sowie die rechtzeitige Anmeldung bis spätestens 1. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Was ist die Bedeutung des Nachweisstichtags?
Der Nachweisstichtag („Record Date“) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts sowie der weiteren Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts sowie die Ausübung der sonstigen Aktionärsrechte nur als Aktionär, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung.
Personen, die am Record Date noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Gesellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte berechtigt, wenn der Gesellschaft form- und fristgerecht eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes des bisherigen Aktionärs zugehen und dieser den neuen Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung ermächtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Sinne der elektronischen Zuschaltung und zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen Aktionärsrechte berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Wie erhalte ich eine Einladung zur Hauptversammlung?
Sind Sie Aktionär, so erfolgt der Versand der Hauptversammlungseinladung automatisch über Ihr depotführendes Kreditinstitut.
Da WACKER-Aktien keine Namens- sondern Inhaberaktien sind und damit der Wacker Chemie AG die Aktionäre nicht persönlich bekannt sind, ist der Versand der Einladungen nur über Ihr depotführendes Kreditinstitut möglich und nicht direkt über die Wacker Chemie AG.
Was mache ich, wenn ich keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten habe?
Da die WACKER-Aktie auf den Inhaber lautet, erfolgt der Versand der Hauptversammlungseinladungen an die Aktionäre ausschließlich über die depotführenden Kreditinstitute.
Haben Sie Aktien zum Record Date, dem 16. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), besessen, aber keine Einladung erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihr depotführendes Kreditinstitut.
Wie erhalten Aktionäre die benötigten Zugangsdaten für das Aktionärsportal?
Die benötigten Zugangsdaten für das Aktionärsportal erhalten Aktionäre nach erfolgreicher Anmeldung zusammen mit der Anmeldebestätigung.
Die Gesellschaft hat unter www.wacker.com/hauptversammlung ein passwortgeschütztes Aktionärsportal für die Hauptversammlung eingerichtet. Über das Aktionärsportal können Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, bzw. ihre Bevollmächtigten die nachstehend beschriebenen Rechte ausüben.
Die Nutzung des Aktionärsportals durch Bevollmächtigte setzt voraus, dass die Bevollmächtigten vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten individualisierten Zugangsdaten zum Aktionärsportal erhalten, sofern die Anmeldebetätigung nicht direkt an die Bevollmächtigten versandt wurde.
Bei Nutzung des Aktionärsportals während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 8. Mai 2024, d.h. zwischen Eröffnung der Hauptversammlung bis zu ihrer Schließung durch den Versammlungsleiter, sind die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten für die Dauer der Nutzung elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet im Sinne von § 121 Abs. 4b Satz 1 AktG.
Das Aktionärsportal steht voraussichtlich ab dem 17. April 2024 zur Verfügung.
Wie ist das Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl?
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen.
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht, auch ohne an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege der elektronischen Briefwahl über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter www.wacker.com/hauptversammlung auszuüben.
Die Stimmabgabe mittels elektronischer Briefwahl über das passwortgeschützte Aktionärsportal ist gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren voraussichtlich bereits ab dem 17. April 2024 und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung am 8. Mai 2024 bis zum Beginn der Abstimmungen möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer zuvor erfolgten Briefwahlstimmabgabe über das Aktionärsportal möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere besteht nicht die Möglichkeit zur Versendung von Briefwahlstimmen auf dem Postweg.
Auch Bevollmächtigte (einschließlich Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige nach § 135 Abs. 8 AktG Gleichgestellten) können sich der elektronischen Briefwahl bedienen. Die Regelung zur Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt.
Was muss ich beachten, wenn ich mich in der Hauptversammlung vertreten lassen möchte und Vollmacht sowie Weisungen erteilen möchte?
a) Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreterinnen ausüben zu lassen.
Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft sind bis spätestens 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an die folgende Adresse zu übersenden:
Wacker Chemie AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: Anmeldestelle@computershare.de
Im Vorfeld der Hauptversammlung können auf diesem Wege übermittelte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft bis zum 7. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), auch widerrufen oder geändert werden.
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft können zudem voraussichtlich bereits ab dem 17. April 2024 und auch noch während der virtuellen Hauptversammlung am 8. Mai 2024 bis zum Beginn der Abstimmungen über das passwortgeschützte Aktionärsportal erteilt, geändert und widerrufen werden.
b) Aktionäre können sich auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen sonstigen Dritten vertreten lassen und ihr Stimmrecht und sonstige Rechte durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.
Zur Erteilung der Vollmacht kann das Vollmachtsformular verwendet werden, das die Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerrufs steht die nachfolgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Anmeldestelle@computershare.de
Wortmeldungen
Ich möchte bei der Hauptversammlung sprechen. Wie gehe ich vor?
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Hauptversammlung ein Rederecht im Wege der Videokommunikation.
Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil eines Redebeitrags sein. Ab 30 Minuten vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung (d.h., ab 9:30 Uhr (MESZ)) wird im Aktionärsportal unter der Internetadresse www.wacker.com/hauptversammlung ein virtueller Wortmeldetisch geführt, über den die zugeschalteten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ihren Redebeitrag anmelden können.
Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die einen Redebeitrag ordnungsgemäß angemeldet haben, werden zu einem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitpunkt aufgerufen und in einen virtuellen Warteraum gebeten. Der Zugang zu diesem virtuellen Warteraum erfolgt per Klick auf ein Pop-up Fenster direkt über das Aktionärsportal.
Für die Live-Videozuschaltung während der Hauptversammlung benötigen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten ein internetfähiges Endgerät (zum Beispiel Laptop, Tablet oder Smartphone), eine stabile Internetverbindung sowie eine Kamera und ein Mikrofon, auf welche vom Internetbrowser zugegriffen werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionären bzw. Bevollmächtigten und Gesellschaft in der Versammlung vor dem jeweiligen Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Hinweise und Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter wwww.wacker.com/hauptversammlung verfügbar.
Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.
Gegenanträge
Wo kann ich Gegenanträge einsehen?
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse eingegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 4 AktG zu ergänzenden Inhalten unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wacker.com/hauptversammlung zugänglich gemacht:
Wacker Chemie AG
Investor Relations
Hanns-Seidel-Platz 4
81737 München
E-Mail: hauptversammlung@wacker.com
Dividende
Wann erfolgt die Auszahlung der Dividende?
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am dritten Handelstag (13. Mai 2024) nach der Hauptversammlung. Um das genaue Datum der Gutschrift Ihrer Dividende in Erfahrung zu bringen, kontaktieren Sie bitte Ihr depotführendes Kreditinstitut.
Bis wann muss ich Aktien gekauft haben, um dividendenberechtigt zu sein?
Dividendenberechtigt sind alle Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung, also dem 8. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), Aktien halten.
Wird für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende ausgeschüttet?
Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird in der Hauptversammlung abgestimmt. Für das Geschäftsjahr 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Wacker Chemie AG eine Dividende in Höhe von 3 € je Aktie vorgeschlagen.
Zeittafel der wichtigsten Termine für Aktionäre | |
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21.03.2024 | Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger |
16.04.2024 | „Record Date“ (Bezugszeitpunkt für Nachweis der Aktionärseigenschaft/Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung) |
17.04.2024 | Freischaltung des Aktionärsportals auf www.wacker.com/hauptversammlung |
01.05.2024 | Letzter Anmeldetag für Aktionäre |
08.05.2024 | Virtuelle Hauptversammlung der Wacker Chemie AG Einlass: ab 9:30 Uhr Beginn: 10:00 Uhr Ende: nach Feststellung und Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse |
09.05.2024 | Erster Handelstag ex Dividende |
13.05.2024 | Dividendenausschüttung |
Kontakt
Für weitere Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne Montags bis Donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter Tel.: 089-6279-1444 bzw. unter der E-Mailadresse hauptversammlung@wacker.com zur Verfügung