Corona-Pandemie: WACKER plant zum Schutz der Teilnehmer virtuelle Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung
München, 05.05.2020
Die Wacker Chemie AG hat sich wegen der anhaltenden Corona-Pandemie aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Teilnehmer dazu entschieden, ihre diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Veranstaltung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchzuführen.
Einem entsprechenden Beschluss des Vorstands hat der Aufsichtsrat des Münchner Chemiekonzerns heute zugestimmt. WACKER nimmt damit eine neue gesetzliche Regelung in Anspruch, die den Weg für präsenzlose, virtuelle Hauptversammlungen freigemacht hat. Bereits am 19. März hatte WACKER bekanntgegeben, dass die zuvor für den 20. Mai 2020 geplante Hauptversammlung auf den 4. August verschoben wird.
„Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für WACKER oberste Priorität“, erläutert der Vorstandsvorsitzende Rudolf Staudigl den Grund für die Entscheidung. „Da gegenwärtig nicht klar ist, wann Präsenzveranstaltungen mit größeren Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können, wollten wir auch nicht das Risiko eingehen, die Hauptversammlung möglicherweise erneut verschieben zu müssen. Uns ist es sehr wichtig, dass die Aktionärinnen und Aktionäre möglichst zeitnah ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können“, so Staudigl weiter.
Für die virtuelle Hauptversammlung wird WACKER fristgerecht eine Einladung veröffentlichen. Die gesamte Hauptversammlung wird per Livestream übertragen werden. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung vorab einreichen. Ihr Stimmrecht können die Aktionäre nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides wird online auch während der Veranstaltung noch möglich sein. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein.
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